4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Netphen 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 wurde in der Sitzung des Rates vom 15.02.2024 zur Kenntnis genommen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung) beschlossen.


In Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes und die Dokumentation der Überprüfung ortsüblich bekannt gemacht und die entsprechenden Dokumente werden veröffentlicht. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen erhält die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes abzugeben.

Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung findet im Zeitraum vom

06.03.2024 bis zum 17.04.2024

statt.

In diesem Zeitraum kann der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 4 über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/netphen/beteiligung/themen eingesehen werden und es können Anregungen und Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 direkt über die Beteiligungsplattform eingereicht werden.

Für das Stadtgebiet Netphen sind folgende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr festgestellt worden und mit dem zugehörigen 24 Stunden-Pegel (LDEN) und Nachtpegeln (Lnight) auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar:

  • Bundesstraße B 62 von der westlichen Stadtgebietsgrenze bis zum Kreisverkehr in Netphen
  • Landesstraße L 728 von der Kreuzung mit der B 62 in der Ortsmitte Dreis-Tiefenbach bis zur Kreuzung am Ortseingang von Eckmannshausen
  • Landesstraße L 729 ab dem Kreisverkehr in Netphen bis zur Ortsmitte Salchendorf (Kreuzung mit der K11)

Geben Sie uns gerne Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des Entwurfs des Lärmaktionsplanes der Stufe 4. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Weitere Informationen zur „Lärmaktionsplanung“ finden Sie unter https://www.umgebungslaerm.nrw.de/.